Meine Nachbarschaft: Walldorfer Straße
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Vorlagen
Schulbus für den Lerchesberg einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7592 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 03.10.2025 Betreff: Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg deklarieren zu können. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin am 29.08.2025 wurde erneut festgestellt, dass der Stichweg als wichtige Verbindungsachse im Stadtteil erhebliche Mängel aufweist. Aufgrund seiner Funktion als zentraler Verbindungspunkt ist eine vollumfängliche Instandsetzung zwingend erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Weg von zahlreichen Schülerinnen und Schülern täglich genutzt wird. Um die Sicherheit und Verlässlichkeit des Schulwegs dauerhaft zu gewährleisten, ist es notwendig, den Stichweg offiziell als Schulweg auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7597 entstanden aus Vorlage: OF 1538/5 vom 21.09.2025 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Fläche am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Paten dafür haben sich bereits gefunden. Die Anschrift der Paten wird separat mitgeteilt. Begründung: In der näheren Umgebung und entlang des Ziegelhüttenweges gibt es mehrere Grünflächen, auf denen Hunde ausgeführt werden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Der vorgeschlagenen zentrale Standort würde sich dafür gut eignen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 entstanden aus Vorlage: OF 1522/5 vom 03.09.2025 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Vorgang: M 77/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung und der entsprechenden Ausführung des Radschnellwegs im Abschnitt des Ziegelhüttenweges zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa zu berücksichtigen, dass der Ziegelhüttenweg eine wichtige Zugangsverbindung zum Stadtwald darstellt, die von vielen Passatinnen und Passanten genutzt wird. Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach. Begründung: Der genannte Abschnitt des Ziegelhüttenweges stellt eine wichtige Verbindung für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser zum Stadtwald dar. Zugleich wird der Weg auch von Pkw genutzt, um zu den angrenzenden Gärten oder dem Sportjugendpark Louisa zu gelangen. Dabei verfügt der Ziegelhüttenweg in diesem Bereich nicht über einen abgegrenzten Gehweg. Wenn jetzt auch noch der Radschnellweg über diesen Abschnitt geführt werden soll, ist zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich, dass Schutzmaßnahmen für Passantinnen und Passanten ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77
Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7423 entstanden aus Vorlage: OF 1493/5 vom 31.07.2025 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann. Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7422 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 01.06.2025 Betreff: Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße, zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und dem Eingang zum Tiroler Park (ca. 120 Meter), Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den zunehmenden Radverkehr umzusetzen - auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg zum Auslagerungsort des Gymnasiums Süd im Tiroler Park. Insbesondere geht es um folgende Maßnahmen: 1. deutliche Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen mit Hinweis auf querende und radelnde Schulkinder ("Achtung Schulkinder", "Fahrradverkehr", ggf. "Tempo 20"); 2. Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt, insbesondere während des Schulbeginns, zur Kontrolle der Vorrangregelungen und der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Begründung: Die östliche Tiroler Straße, insbesondere der Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Einfahrt zum Tiroler Park, stellt derzeit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge auf der Südseite faktisch einspurig. Entgegen § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) kommt es regelmäßig zu gefährlichem Verhalten durch Autofahrende gegenüber Radfahrenden. Diese werden bedrängt, geschnitten oder auf den schmalen Gehweg abgedrängt. Die aktuelle Situation ist weder sicher noch vertretbar, insbesondere im Hinblick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Mit dem bevorstehenden Umzug des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park sowie der Baumaßnahmen an der Eisenbahnbrücke Mörfelder Landstraße ist mit einer Verschärfung der Situation und der deutlichen Zunahme des Radverkehrs - auch von Schülerinnen und Schülern - zu rechnen. Dieser Abschnitt wird somit zu einem zentralen Schulweg und zur Ausweichroute. Gemäß § 45 StVO (Verkehrsregelung zur Gefahrenabwehr), § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) und den Empfehlungen zur Schulwegsicherung in Hessen ist die Stadt verpflichtet, die Sicherheit besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmender - insbesondere von Kindern - sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1486/5 Betreff: Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Tiroler Straße sicherer zu gestalten. Dies ist dringlich, in Hinblick auf die Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park und die zahlreichen Schüler, die den Schulweg per Fahrrad zurücklegen. Insbesondere der Bereich zwischen dem Eingang zum Tiroler Park und der Einmündung zur Oppenheimer Landstraße ist zur Zeit für Fahrradfahrer gefährlich. Begründung: Begründung Das Gymnasium Süd zieht für einige Jahre in die Containerlösung im Tiroler Park um. Die Tiroler Straße ist im östlichen Teil sehr eng und es kommt immer wieder zu Situationen, in denen Fahrradfahrer im Bereich des Eingangs zum Tiroler Park durch entgegenkommende Autos abgedrängt und gefährdet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1486/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1260 2025 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKorrekturen am Holbeinkreisel
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2025, OF 1497/5 Betreff: Korrekturen am Holbeinkreisel Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen bei der Neugestaltung des Holbeinkreisels vorgenommen werden können: 1. An der Ostseite wird eine direkte Gehwegverbindung zur Oppenheimer Landstraße geschaffen. 2. An der Ostseite des Holbeinplatzes wird die Grünfläche vergrößert, indem man sie nach außen hin zum Kreisel ausweitet. Begründung: An der Ostseite des neugestalteten Holbeinkreisels besteht keine direkte Gehwegverbindung für Fußgänger, die in die Oppenheimer Landstraße weitergehen möchten. Vielmehr ist zunächst nach links und dann mit einer Rechtsbiegung um eine Grünfläche herum zu laufen. Hier besteht die Gefahr, dass Fußgänger über die Grünfläche laufen, da oftmals die direkte Gehwegverbindung angestrebt wird. Die äußere Grünfläche ist relativ klein geraten. Westlich davon befindet sich eine großflächig betonierte Fläche, die aber selbst keinen Nutzen aufweist. Hier wäre es möglich, die Grünfläche zu erweitern, zumal dieser Bereich auch keine Gehwegverbindung darstellt. Foto: Privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1497/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenSicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7203 entstanden aus Vorlage: OF 918/5 vom 17.09.2023 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey- Weg eine Sperrfläche zu markieren und mit Fahrradbügeln abzusichern. Begründung: An der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg wird fast täglich an die Kreuzung geparkt. Dies führt dazu, dass Schulkinder, die die Straße überqueren müssen, keine klare Sicht auf den Verkehr haben. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch äußerst besorgniserregend für die Eltern und die Schulgemeinschaft. Darüber hinaus stehen Müllfahrzeuge und Krankenwagen vor erheblichen Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, die besagte Kreuzung zu passieren. Die dicht parkenden Fahrzeuge erschweren bzw. blockieren im Einzelfall nicht nur die Durchfahrt, sondern verzögern auch die Reaktionszeiten bei Notfällen. Um diese Verkehrssituation zu entschärfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, sollte die Markierung einer Sperrfläche an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg angebracht werden und die Fläche durch Installation von Fahrradbügeln gesichert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann die Sicht für Schulkinder verbessert werden, der Verkehrsfluss für Müllfahrzeuge und Krankenwagen sichergestellt und somit die Verkehrssicherheit erheblich erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbenennung der Haltestelle „Holbeinschule“ in der Textorstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6713 entstanden aus Vorlage: OF 1360/5 vom 20.02.2025 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vor der IGS Süd umzubenennen. Da es die Hohlbeinschule seit einigen Jahren nicht mehr gibt, sollte die Haltestelle "Textorstraße/IGS Süd" heißen. Begründung: Seit einigen Jahren existiert die Hohlbeinschule nicht mehr. Das Gebäude ist mittlerweile als Villa Süd Bestandteil der IGS Süd. Da der Name der Bushaltestelle "Hohlbeinschule" nun oft für Verwirrung sorgt, sollte die Benennung der Haltestelle bitte den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1030
Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenBenennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in ArnoLustigerPlatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF
Weiter lesenNied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei soll folgender Sachverhalt geprüft und ggf. realisiert werden: Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg wird erlaubt , wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 Zentimeter auf der Fahrbahn stehen sollen, sodass eine Gehwegbreite von 2,20 Metern verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Metern gefordert, sodass die Einrichtung von zwei Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Metern aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Metern beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Metern eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten bis 1,50 Meter zuzulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20 bis 25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auskunftsersuchen - Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2025, OF 1297/5 Betreff: Auskunftsersuchen - Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße. Insbesondere geht es um die folgenden Fragen: - Wie wird dieser Bereich umgebaut - wie wird der öffentliche Raum dort nach der Umgestaltung aussehen? - Wann ist der Umbau geplant - wann werden die Arbeiten stattfinden? - Wie werden die Buslinien in diesem Bereich verlaufen? Begründung: Der Umbau der Textorstraße in dem besagten Abschnitt betrifft weite Teile der Nachbarschaft in Sachsenhausen. Nach der bisherigen Erfahrung mit Baustellen besteht der Wunsch nach einer guten Kommunikation bezüglich der vorgesehenen Arbeiten, sowie zum Zeitpunkt und Ablauf der Umgestaltung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1112 2025 Die Vorlage OF 1297/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenEinrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1270/5 vom 10.11.2024 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics- Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 268 Aktenzeichen: 52-2
Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3
Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6094 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 20.04.2024 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Tiroler Straße testweise für drei Monate in eine Einbahnstraße von Ost (Oppenheimer Landstraße) Richtung West (Stresemannallee) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr umzuwandeln. Begründung: Wenn man an einer Seite der Schule "Elterntaxis" verhindert, wie das durch das neu eingeleitete Schulstraßenprojekt des Riedhofwegs sehr gut funktioniert, muss man auch die andere Seite sichern. Sonst werden "Elterntaxis" auf die andere Seite verlagert. Genau dies ist bei der Riedhofschule leider der Fall. Das Schulstraßen-Pilotprojekt im Riedhofweg ist absolut zu begrüßen, aber es wurde dadurch eben nur die Südseite der Riedhofschule bedacht. Leider fahren jedoch einige unbelehrbare Eltern stattdessen jetzt morgens durch die Tiroler Straße an der Nordseite. Diese ist durch die Baustelle am Oppenheimer Kreisel ohnehin schon stärker belastet als sonst. Lückenloses Gehwegparken und halsbrecherisches aneinander Vorbeifahren in den viel zu engen Straßen verschärft die Gefahr für die Grundschulkinder noch erheblich. Wie der Schulelternbeirat der Riedhofschule auch in seiner Petition (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2747) erklärt, ist es eigentlich für die Eltern gar nicht erforderlich, in die Tiroler Straße einzufahren. Die Kinder können gerade jetzt mit vorhandener Schulstraße problemlos die letzten 150 Meter zu Fuß gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 5
Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1232/5 Betreff: Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Konrad-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist. Begründung: Das Konrad-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1053 2024 Die Vorlage OF 1232/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMaßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932 entstanden aus Vorlage: OF 1165/5 vom 18.06.2024 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Magistrat wird gebeten, am Ende des Stichweges Letzter Hasenpfad/Ecke Wartegäßchen, I. ein Drängelgitter zu montieren, damit auch Lastenfahrräder durchfahren können. Außerdem sind ein Halteschild mit Haltesstreifen und ein Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z. B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild: Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 552 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1198/5 Betreff: Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wann an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde das aufgesetzte Parken eingerichtet wird? Begründung: Der Ortsbeirat hat beschlossen, im obigen Bereich aufgesetztes Parken einzuführen, damit ein reibungsloser Gegenverkehr gewährleistet ist. Es hat vor Ort bereits mit dem zuständigen Amt ein Ortstermin stattgefunden, in dem den Mitgliedern des Ortsbeirats zugesichert wurde, das aufgesetzte Parken dort einzuführen, weil auf dem Bürgersteig genügend Raum für Fußgänger vorhanden ist. Leider ist bis heute der Beschluss des Ortsbeirats nicht umgesetzt worden. Es wird deshalb um Mitteilung gebeten, warum dies noch nicht erfolgt ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1198/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenQuartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen RichardStraussAllee, Oppenheimer Landstraße und FritzKisselSiedlung)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 entstanden aus Vorlage: OF 1094/5 vom 06.04.2024 Betreff: Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauss-Allee, Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung) Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung einzurichten. Begründung: Die Heimatsiedlung befindet sich in einem sozialen und strukturellen Wandel, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Diese Herausforderungen lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen: 1. Sinkende Lebensqualität des Wohnumfelds: - zunehmende Verunreinigung der Siedlung; - Zunahme von Lachgaskonsum und anderen Drogen auf den Freiflächen (inklusive der entsprechenden Verunreinigung); - Verschlechterung der Wohnqualität; - regelmäßig Alkohol trinkende Personen; - Unsicherheit und Ängstlichkeit von Eltern bezüglich der Sicherheit ihrer Kinder auf den Schulwegen; 2. Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten: - zu wenig familienbildende Angebote (auch aufgrund mangelnder Räume); - internationale Kulturgruppen, Muttersprachler-Gruppen und Religionsgemeinschaften suchen vergeblich nach Räumlichkeiten; 3. Vandalismus und Kriminalität: - die Heimatsiedlung ist vermehrt Vandalismus ausgesetzt; - das Seniorenheim des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e. V. ist wiederholt Ziel von Einbrüchen und Vandalismus durch Obdachlose und Jugendliche geworden; - der ASP Wildgarten erfährt zunehmend Vandalismus (Einbrüche auf dem Gelände, Zerstörung von Anpflanzungen/Bewuchs, Sachbeschädigung); 4. fehlende kulturelle Angebote: - viele Familien haben aufgrund fehlender Mobilität und fehlender finanzieller Ressourcen keinen Zugang zu kulturellen Angeboten außerhalb der Siedlung; - keine existierenden Vereinsstrukturen (Sport, Kultur, Bildung, Soziales); 5. Bedarf an Nachhilfeangeboten: Es besteht ein Bedarf an Nachhilfeangeboten, insbesondere an Angeboten, die über Bildung und Teilhabe (BUT) finanziert werden können; 6. weitere Herausforderungen: Die oben genannten Punkte sind nur ein Teil der Probleme, die im genannten Einzugsgebiet vorhanden sind. Sie verdeutlichen jedoch den dringenden Bedarf an einem Quartiersmanagement im Einzugsgebiet. Ein Quartiersmanagement kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in vielfältiger Weise verbessern, indem es - als niedrigschwelliger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert (Ohr und Auge ist das Quartier); - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt (Bürger/Gewerbe/Bildungseinrichtungen/Kirche/Sport/Wohnungswirtschaft/städtische Einrichtungen/Polizei/Vereinswesen/Kinder/Jugend/Senioren) und das bürgerliche Engagement fördert; - das Vereinswesen (Sport, Kultur, Sozial, Bildung) fördert und stärkt, das maßgeblich zu einem stabilen Miteinander im Stadtviertel beiträgt; - die Sauberkeit und Sicherheit im Quartier erhöht; - soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten fördert; - kulturelle Aktivitäten organisiert; - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt; - zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts beiträgt; - die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Stadtteil fördert; - zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung der Siedlung beiträgt. Die Einführung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und die Siedlung zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil zu gestalten. Ein Quartiersmanagement unterstützt existierende Vereinsstrukturen Kraft seiner Rolle und fördert damit Integration. Es könnte die Organisation und Finanzierung von Nachhilfeangeboten unterstützen. Diese Anregung ist eine Forderung des Stadteilarbeitskreises Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755
Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo30Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5766 entstanden aus Vorlage: OF 1136/5 vom 21.05.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, vor den Eingängen der Textorschule mit Schildern und auf der Gutzkowstraße und der Oppenheimer Landstraße mit Piktogrammen auf Kinder hinzuweisen. Auf der Oppenheimer Landstraße gibt es lediglich Piktogramme in der Nähe der Kita, Oppenheimer Landstraße 3. Oppenheimer Landstraße - Eingang zur Textorschule Gutzkowstraße - Eingang zur Textorschule Fotos: p rivat Begründung: Die Gutzkowstraße ist vor der Textorschule relativ breit. Das hat zur Folge, dass Autofahrer, die sich zuvor wegen Staus und der Enge der Straße oft an das geforderte Tempo 30 hielten, nun durchstarten. Es ist vielen Autofahrern anscheinend nicht bewusst, dass sie sich vor einer Grundschule befinden. Schulkinder und Pendler sind morgens oft gleichzeitig unterwegs. Das hohe Verkehrsaufkommen sorgt zusätzlich für eine Gefährdung der Kinder. Geschwindigkeitskontrollen werden nicht durchgeführt. Es gibt weder Markierungen noch Schilder, die Autofahrer auf eine Schule hinweisen. Da Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt sind, sollte die Stadt an den Eingängen zur Grundschule zumindest mit deutlich gekennzeichneten Schwellen und Piktogrammen für die Sicherheit der Kinder sorgen. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, wie Schulwege für den Autoverkehr gut sichtbar markiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5612 entstanden aus Vorlage: OF 1132/5 vom 16.05.2024 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufskiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1804
Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5464 entstanden aus Vorlage: OF 1093/5 vom 18.03.2024 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, die für schulische Zwecke nicht benötigten Tiefgaragenstellplätze unter dem Bürogebäude Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 an Anwohnerinnen und Anwohner zu vermieten. Begründung: Unter dem Gebäudeteil am Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 42 bis 48 befindet sich eine große Anzahl an Duplex-Kfz-Stellplätzen, ebenso unter dem Gebäudeteil Mittlerer Hasenpfad 35. Während der Dauer der Nutzung des Bürogebäudes Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittler Hasenpfad 35 als Schule leiden die Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur unter erhöhtem Straßenverkehr, sondern auch unter dem Wegfall von bestehenden Parkplätzen für die Einrichtung von Haltestellen des Schulbusses und einer Kiss-and-ride-Zone. Zum Ausgleich soll der Magistrat die nicht für schulische Zwecke benötigten Tiefgaragenstellplätze zur Anmietung anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1613 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 30.01.2024 Betreff: Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky Der Magistrat wird gebten, in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Das Hotel The Blasky im Bereich Lamboystraße/Ziegelhüttenweg hat für die Hotelgäste keinen eigenen Parkraum. Dies führt dazu, dass die Gäste des Hotels verbotswidrig und in verkehrsbehindernder Weise die Lamboystraße zuparken. Dies ist für die Anwohner dort nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1877 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1877) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 1005/5 vom 05.02.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße zu verbessern. Insbesondere sind durch geeignete Maßnahmen sichere Querungsmöglichkeiten über die Mörfelder Landstraße zu schaffen. Dieser Bereich ist als Schulweg klassifiziert. Begründung: Der Bereich Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße ist ein Einfallstor für den Pendlerverkehr und entsprechend stark frequentiert - vor allem morgens, wenn die Schulkinder aus dem Sachsenhäuser Süden auf dem Weg zu ihren Schulen in Sachsenhausen-Nord unterwegs sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Kreuzung überqueren, wenn die Ampel für den Fußverkehr Grün zeigt. Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit dem Abbiegeverkehr. Auf querende Fußgänger wird oft nicht geachtet. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss hier im Vordergrund stehen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Fahrgastunterstand an der Haltestelle „Niersteiner Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5335 entstanden aus Vorlage: OF 1049/5 vom 25.02.2024 Betreff: Fahrgastunterstand an der Haltestelle "Niersteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten, einen Fahrgastunterstand an der Haltestelle "Niersteiner Straße" aufzustellen. Begründung: Fahrgäste sind Wind und Wetter ausgesetzt. Der Fahrgastunterstand soll Regen- und Sonnenschutz zugleich sein. Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1169 Aktenzeichen: 92-13
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der MartinBuberSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1004/5 Betreff: Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Was ist geplant, um den dringend notwendigen Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu sichern? 2. Wie ist zu erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für die Martin-Buber-Schule nicht einbezogen wurde? 3. Welche räumlichen Perspektiven und welche Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine Versorgungssituation von mehr als 38% schafft? 4. Ist es richtig, dass der Umzug der Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/2025 stattfinden soll? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? 5. Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im Hort weiterhin gesichert werden? Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/2025 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42-48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig ungeklärt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2024 Die Vorlage OF 1004/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenPlätze des Hortes Zauberwald erhalten und ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5054 entstanden aus Vorlage: OF 982/5 vom 06.01.2024 Betreff: Plätze des Hortes Zauberwald erhalten und ausbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. Räumlichkeiten für den Hort Zauberwald in der Liegenschaft Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittlerer Hasenpfad 25 einzuplanen; 2. das Hortplatz- Angebot für die Martin-Buber-Schule auszubauen und 3. die Betreuungsplätze des Hortes Zauberwald auch mittel- und langfristig zu erhalten. Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/25 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Hortes Zauberwald scheint in diesem Zusammenhang noch ungeklärt zu sein. Sowohl die Kinder als auch die Elternschaft und das Personal benötigen hier ein Mehr an Transparenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5056 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 10.11.2023 Betreff: Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den an der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt der Kirche St. Aposteln und dem Bahnübergang befindlichen Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umzugestalten. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich unmittelbar vor den Kleingärten der Anlage "Rosisten 2" ein holpriger, bei Regen morastiger Erdweg, der wegen seiner Unebenheiten nicht zu begehen ist. Es wäre sinnvoll, wenn dieser Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umgestaltet werden könnte, wobei dies nicht zwangsläufig mit einer Betonierung einhergehen müsste, sondern auch ein fester Naturbelag infrage käme. Für einen begehbaren Weg bestünde auch ein entsprechender Bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1039 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0
Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 958/5 vom 01.11.2023 Betreff: Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Bereich unter den beiden Eisenbahnbrücken in der Oppenheimer Landstraße regelmäßig Straßenreinigungen und Kontrollen hinsichtlich der dort abgestellten, offensichtlich herrenlosen Kraftfahrzeuge durchzuführen. Begründung: Der obige Bereich befindet sich in einem bedauernswerten, stark verwahrlosten und verschmutzten Zustand. Dort befinden sich Müllansammlungen wie Pizza-Kartons und alte Zeitungen sowie zerstörte Glasflaschen. An den Brückenpfeilern befindet sich Unkrautwuchs. Es sind dort ebenfalls jede Menge Altlaubansammlungen, die zu einer Sturzgefahr für Fußgänger führen. Weiterhin ist festzustellen, dass der Platz unter den Brücken zum Abstellplatz für herrenlose Kraftfahrzeuge genutzt wird. Ein solcher Zustand ist für die Passanten nicht hinnehmbar und beeinträchtigt dort auch das Aufenthaltsgefühl. Rückfragen bei der FES und der Deutschen Bahn Service AG haben leider nicht zum Erfolg geführt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 691 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Anforderungssignal Nell-Breuning-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4662 entstanden aus Vorlage: OF 921/5 vom 02.10.2023 Betreff: Anforderungssignal Nell-Breuning-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung zur Anforderung des Grünsignals der Lichtsignalanlage in der Nell-Breuning-Straße so einzustellen, dass das Anforderungssignal sicher auch von Radfahrenden ausgelöst wird. Begründung: Die Lichtsignalanlage der Nell-Breuning-Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße schaltet nur bei Bedarf auf Grün. Der Empfänger für das Anforderungssignal ist auf einem Ampelmast montiert. Der Empfänger ist offenbar nicht korrekt kalibriert, da das Signal von Radfahrenden meist nicht ausgelöst wird. Radfahrende müssen dann die Kreuzung bei Rotlicht queren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 220 Aktenzeichen: 32-1
Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 22.08.2023 Betreff: Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, eine insektenfreundliche Beleuchtung im Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen zu installieren und durch regelmäßigen Rückschnitt dafür zu sorgen, dass diese nicht zuwuchert. Begründung: Der Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen wird von vielen Pendlerinnen und Pendlern und Schülerinnen und Schülern genutzt. Bis zum Winter soll der Weg durch eine ausreichende und insektenfreundliche Beleuchtung sicher gestaltet werden. Die derzeitige Lösung der Beleuchtung ist nicht zufriedenstellend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 896/5 vom 25.07.2023 Betreff: Hundekottütenspender am Letzten Hasenpfad installieren Der Magistrat wird gebeten, am Letzten Hasenpfad an folgenden Standorten Hundekottütenspender aufzustellen: 1. an einem Baum an der Kreuzung des Letzen Hasenpfades mit der Walldorfer Straße; 2. an einem Baum an der Kreuzung des Letzen Hasenpfades mit dem Oberen Schafhofweg. Ein Pate für die Spender ist vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: An den genannten Stellen gibt es Bedarf für Hundekottütenspender. Die Anregung dafür kommt aus der Bürgerschaft. Es gibt für beide Stellen einen Paten, der das Befüllen der Spender übernehmen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2358 Aktenzeichen: 67-0
Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 897/5 vom 16.08.2023 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof „Louisa“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3963 entstanden aus Vorlage: OF 777/5 vom 03.04.2023 Betreff: Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof "Louisa") Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag im Schwarzsteinkautweg 1 bis 5 in 60598 Frankfurt- Sachsenhausen zu erneuern. Begründung: Das oben genannte Anliegerstraßenstück ist mit Schlaglöchern und aufgebrochenem Belag übersät. Dieser Weg wird von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, um in den Ziegelhüttenweg oder durch die Unterführung zum Bahnhof "Louisa" zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 732/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 149 2023 Die Vorlage OF 732/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 731/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 148 2023 Die Vorlage OF 731/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenIdeen
Straßen um Textorschule zur verkehrsberuhigten Zone gestalten
Den Eltern der Textorschule ist vermehrt aufgefallen, dass viele Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten in den folgenden Straßen: Gutzkowstraße, Oppenheimer Landstraße und Souchaystraße. Ebenso ist aufgefallen, dass es nicht eine adäquate Beschilderung oder Warnschilder gibt, welche auf eine Grundschule hinwiesen. Es gibt einfach keine Warnschilder im näheren Umkreis der Textorschule. Es stellt eine große Gefahr für die Kinder dar, welche zu Fuß oder mit dem Fahrrad/Roller in die Schule kommen. Auch die erlaubten 30 km/h sind für die unmittelbaren Straßen um eine Grundschule herum viel zu hoch! Die Forderung der Eltern ist, dass die Zone um die Textorschule verkehrsberuhigt wird und eine angemessene Verkehrsbeschilderung angebracht wird.
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Schützt die RiedhofschülerInnen - Sicherung der Tiroler Straße!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wir, Eltern und AnwohnerInnen der Riedhofschule in Frankfurt, Sachsenhausen, sind zutiefst besorgt über die gefährliche Verkehrssituation, der unsere Grundschulkinder täglich auf dem Schulweg ausgesetzt sind. Trotz wiederholter Mahnungen und Beschwerden bei den städtischen Behörden hat sich bisher kaum etwas verbessert. Das Hauptproblem sind nicht nur einige unbelehrbare Eltern, die mit ihren Elterntaxis rücksichtslos auf Gehwegen parken und im morgendlichen Stress rasant über Fußgängerüberwege rasen, sondern auch der zunehmende Durchgangsverkehr in der Tiroler Straße. Diese gefährliche Situation hat sich durch das Schulstraßen-Pilotprojekt und die große Baustelle auf der Oppenheimer Landstraße weiter verschärft. Das Pilotprojekt, an sich eine tolle Sache, war in der Hinsicht leider nicht ganzheitlich gedacht. Dabei ist nicht die Sperrung des Riedhofweges frühmorgens das Problem. Während im Riedhofweg nun sicher zu Fuß gegangen werden kann, hat das Projekt zu einer Verdichtung des Verkehrs in der Tiroler Straße geführt, die bereits vorher hochproblematisch war. Nun ist das Fass jedoch zum Überlaufen gebracht worden, da die Situation für Kinder und Eltern untragbar geworden ist. Eine Lösungsmöglichkeit, die wir vorschlagen, ist die Umwandlung der Tiroler Straße in eine Einbahnstraße von Ost nach West, von der Oppenheimer Landstraße Richtung Stresemannallee. Gleichzeitig sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung von einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden. Dadurch können nicht nur die Kinder und Eltern sicherer unterwegs sein, sondern auch das Verkehrschaos am frühen Morgen reduziert und das tägliche Stresslevel gesenkt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Einfahrt für Eltern in die Tiroler Straße nicht notwendig ist, da die Kinder bedenkenlos von der Mörfelder Landstraße aus sicher die 150 Meter zu Fuß gehen können. Ebenso können die Kinder von der Stresemannallee aus problemlos die letzten 100 Meter zu Fuß gehen. Diese Petition soll dazu beitragen, die Verkehrssituation rund um die Riedhofschule sicherer zu gestalten und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu erhöhen. Für ein respektvolles und friedliches Miteinander sowie einen bequemen und sicheren Arbeits- und Schulweg für alle, das betrifft nicht nur Eltern und GrundschülerInnen, auch den AnwohnerInnen ist damit massiv geholfen. Wir bitten Sie herzlich, diese Petition zu unterstützen und gemeinsam mit uns für die Sicherheit unserer Kinder einzutreten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Eugen Berfelde Schulelternbeiratsvorsitzender der Riedhofschule
Parkplatzbegrünung
Der Parkplatz (direkt an der Apfelweinwirtschaft "Zur Buchscheer") an der Kreuzung Ziegelhüttenweg / Gablozerstraße sollte nun endlich mal begrünt werden. Geplant wurde schon viel aber umgesetzt noch gar nichts. Es ist nur Asphalt, Schotter und Beton vorhanden.
Lichtverschmutzung reduzieren und Energie einsparen (Go Green)
Es gibt 2 Vorschläge: 1. Öffentliche Laternen auf Privatwegen Im Bereich des Mittleren Schafhofweg 55 und folgende Wege stehen Laternen auf Privatwegen. Diese sind annahmegemäß aus Sicherheitsgründen hier installiert worden. Nahezu alle Haushalte haben Bewegungsmelder, so daß diese Maßnahme keinen Sinn macht. Die Laternen machen die Zimmer in der Nacht taghell. Dies ist eine unnötige Verschwendung von Energie und eine Verschmutzung durch Licht, die die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt. Diese Laternen sollten abgeschaltet werden. Ich bin sicher dies gibt es auch an anderen Stellen in der Stadt. 2. Laternen auf Nebenstrassen Auf den Nebenstrassen (z.B. Mittlerer Schafhofweg) brennen die ganze Nacht Strassenlaternen. Hier könnte man ebenfalls Energie sparen und die Verschmutzung durch Licht reduzieren. Lösungen könnten hier doch fokussierte Lichtabstrahlung durch LED sein. Alternativ oder zusätzlich könnten Bewegungsmelder sinnvoll sein. Ggf. wäre das Potential durch Nutzung von LED auch auf den befahrenen Strassen Frankfurts generell zu heben. Stadtteile: eher alle Stadtteile betroffen Aufgabenbereich: neben Energie und Umwelt sind hier sicher auch Gesundheit sowie Finanzen betroffen
Anwohnerparken Orientierungstreifen zum einparken
Guten Tag, wir haben hier in Sachsenhausen Oppenheimer Landstraße das Problem, dass im in Anwohner parken die Autos kreuz und quer stehen. Vielleicht würde eine kleine Markierung auf der Straße (ohne Bordstein) etwas Ordnung in die Sache bringen und evtl. geordnet geparkt wird. Danke
30er Zone Markierung Straße
Der Ziegelhüttenweg ist eine 30er Zone unterbrochen am Bahnübergang. Im Bereich Lamboystraße kommt es mehrmals täglich zu gefährlichen (nicht Beachtung von rechts vor links) Situationen. Diese könnten durch eine 30 auf der Straße oder eine unterbrochene Halteline verhindert werden
Mehr Verkehrssicherheit für die Oppenheimer Landstraße
Die Kreuzung Oppenheimer Landstraße / Schwanthalerallee in Sachsenhausen ist lebensgefährlich! Täglich beobachten wir, wie die Autos mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit durch diese 30'er Zone rasen, ungebremst über den Zebrastreifen fahren, sogar wenn dort Kinder stehen bzw gehen und die rechts-vor-links Regelung ignorieren (oft gefolgt von lautem Gehupe). Außerdem wird der Zebrastreifen regelmäßig so zugeparkt, dass die Kinder beim Überqueren die Straße nicht einsehen können und auch von den Autos nicht gesehen werden. Hier wäre es dringend notwenig, einen Kreisel zu bauen, der all diese Probleme beheben würde! Es ist nur eine Frage der Zeit bis hier mal ein schlimmer Unfall passiert. Es wäre schön, wenn dies vermieden werden könnte!
Kreisverkehr (Umgestaltung der Kreuzung Oppenheimer Ldstr. - Holbeinstraße - Burnitzstraße - Hedderichstraße)
Die oben genannte Kreuzung sollte in einen Kreisverkehr umgebaut werden. In ihrer derzeitigen Form mit den unzäligen Fahrspuren und Ampelanlagen stellt sie einen ziemlichen Schandfleck dar. Außerdem ist es nicht möglich, von jeder Straße in jede Straße zu gelangen, weshalb man oft hinter den Verkehrsinseln abenteuerliche Wendemanöver von Autofahren beobachten kann sowie zahlreiche Radfahrer, die auf der Oppenheimer Landstraße entegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in südliche Richtung fahren. Durch die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr würden sich folgende Vorteile ergeben: + Entfall sämtlicher Ampelanlagen (Einsparung von Strom- und Wartungskosten sowie optische Verbesserung) + Langsamerer und gleichmäßigerer Verkehrsfluss (hierdurch weniger Lärm und Abgase) + Es wäre endlich möglich, von jeder Straße in jede Straße zu gelangen (Vermeidung von Umwegen) + Wesentliche optische Verbesserung des Platzes, weil Fahrbahnen reduziert werden könnten und der Platz begrünt werden könnte (Siehe Skizze)
Tiroler Straße als Einbahnstraße einrichten
Die Tiroler Straße (Einfahrt in die Tiroler Straße von der Oppenheimer Landstraße aus in Richtung Stresemannallee), sollte nach Fertigstellung der Baustelle "Straßenbahn Stresemannallee" als Einbahnstraße eingerichtet werden. Grund dafür ist, dass die Tiroler Straße für den beidseitigen Autoverkehr viel zu eng ist, zumal sie doppelseitig beparkt wird.
Behälter für Hundekot
Der Mittlere Schafhofweg ist eine beliebte Strecke für Hundehalter, die ihre Hunde mit Vorliebe vor sämtliche Garten- und Haustüren ihr Geschäft verrichten lassen. Sinnvoll wäre ein Behälter anzubringen mit Tüten und ein Behälter für den Hundekot.